
Die private Vorsorge, auch als "dritte Säule" des schweizerischen Altersvorsorgesystems bekannt, ist für Angestellte von entscheidender Bedeutung, um ihre finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten. Neben der obligatorischen beruflichen Vorsorge (zweite Säule) und der staatlichen AHV-Rente (erste Säule) bietet die private Vorsorge maßgeschneiderte Möglichkeiten, um die Rentenlücke zu schließen und den gewohnten Lebensstandard auch nach dem Arbeitsleben aufrechtzuerhalten.
Zukunftsplanung mit Wohneigentum
Um selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben, können Sie Kapital aus Ihrer Pensionskasse sowie aus Ihrer privaten Vorsorge nutzen. Ein vorzeitiger Bezug kann jedoch Lücken in Ihrer Vorsorge verursachen und sollte daher sorgfältig geprüft werden.
Eine Alternative zur Vermeidung von Vorsorgelücken ist es, das Kapital zu verpfänden, anstatt es vorzeitig zu beziehen.
Finanzielle Sicherheit
Profitieren Sie von den verschiedenen Privilegien der privaten Vorsorge, darunter das Erbschaftsprivileg, das Steuerprivileg und das Konkursprivileg, um Ihre Familie optimal abzusichern.
Die Begünstigungsordnung in der privaten Vorsorge ermöglicht es Ihnen, die einzelnen Begünstigten und hinterlassenen Personen individuell festzulegen.
Zusätzlich können Sie bei einer Versicherung weitere Risiken absichern, wie beispielsweise im Falle eines Todesfalls oder einer Erwerbsunfähigkeit.

Aufbau Ihrer privaten Vorsorge
Die Sicherung oder Anlage von Kapital kann sowohl bei einer Bank als auch bei einer Versicherung erfolgen, wobei beide Institutionen ihre eigenen Vorteile bieten. In einer persönlichen Beratung zeigen wir Ihnen gerne, wie Sie von diesen Vorteilen profitieren können.
Eine private Vorsorge verbessert Ihre Rentenaussichten und hilft dabei, potenzielle Einkommenslücken zu schließen. Diese Lücken können sowohl Ihren Ruhestand als auch Ihr aktuelles Einkommen betreffen.
Steuervorteile durch Ihre Vorsorge
Während der gesamten Laufzeit Ihrer privaten Vorsorge 3a entstehen keine Steuern, weder Einkommens-, Vermögens- noch Verrechnungssteuern.
Der jährliche Sparbetrag in die private Vorsorge 3a kann bis zum festgelegten Maximalbetrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Je höher Ihre Steuerlast, desto größer ist die mögliche Steuerersparnis.
Das ausbezahlte Kapital wird, sofern in Ihrer privaten Vorsorge 3a vorgesehen, zu einem reduzierten Steuersatz besteuert, getrennt von Ihrem übrigen Einkommen. Diese Kapitalleistungssteuer ist in der Regel deutlich niedriger als die Steuerersparnisse, die Sie durch die Abzüge während der Ansparphase erzielen. Unter bestimmten Bedingungen kann diese Steuer sogar entfallen (Säule 3b).
