Familienrabatte im Überblick
Versicherte, die im selben Haushalt leben und gemeinsam als Versicherungsnehmer und Mitversicherte in einer Familienpolice versichert sind, können von attraktiven Familienrabatten profitieren.
Die angebotenen Rabatte im Überblick:
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5% für zwei Personen im selben Haushalt
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10% ab drei Personen
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Bis zu 90% Rabatt ab dem dritten Kind
Zusätzlich gibt es einen Kinder-Startrabatt von 50% im ersten Versicherungsjahr, wenn der Versicherungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr liegt und mindestens eine erwachsene Person in derselben Familienpolice grundversichert ist.
Für Zusatzversicherungen bis zum 18. Lebensjahr gelten folgende Rabatte:
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5% Rabatt auf die Versicherung bei Tod oder Invalidität durch Krankheit
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50% Rabatt bei Tod oder Invalidität durch Unfall
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25% Rabatt auf die Zahnpflegeversicherung
Die Zahnzusatzversicherung
Eine Zahnzusatzversicherung bietet Schutz für verschiedene Zahnbehandlungen, darunter Fehlstellungen von Zahn und Kiefer, Wurzelbehandlungen, Kariesfüllungen, Zahnkontrollen, Dentalhygiene und Weisheitszahnentfernungen – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder – zu einem erschwinglichen Preis. Sie ist eine hervorragende Möglichkeit, die gesamte Familie abzusichern. Wenn Sie planen, die Krankenkasse Ihrer Familie zu wechseln, unterstützen wir von Columna Sie gerne dabei, die beste Lösung zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht.

Das gibt es zu beachten
Bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung für Familien gibt es einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen. Zunächst sollten Sie prüfen, welcher Anteil der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen vom Patienten selbst getragen werden muss. Hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen, mit Selbstbehalten von bis zu 50% der tatsächlichen Kosten.
Ein weiterer entscheidender Faktor ist der Jahresbeitrag, der je nach Krankenkasse stark variieren kann. Zudem ist der Taxpunktwert des Zahnarztes relevant, da er die Behandlungskosten beeinflusst. Ist der TPW des Zahnarztes höher als der Betrag, den die Krankenkasse erstattet, müssen die Mehrkosten selbst getragen werden.
Familien sollten auch nach Rabatten für die Mitversicherung von Eltern oder Geschwisterkindern im selben Versicherungsvertrag suchen. Wichtig ist es, alle Gesamtkosten, einschließlich der Zahnzusatzversicherung und der Zahnbehandlungen, zu vergleichen, um die tatsächlichen Einsparungen zu ermitteln.
Ein Beispiel: Eine Zahnzusatzversicherung für ein vierjähriges Kind könnte monatlich 20 Franken kosten, was bis zum 19. Lebensjahr insgesamt 3'600 Franken ergibt. Bei einer Behandlung mit Brackets, die 12'000 Franken kostet, und einer Erstattung von 70% durch die Versicherung, ergibt sich eine Ersparnis von 4'800 Franken.
Unfallschutz
In der Schweiz sind die Krankenkassen verpflichtet, eine Unfallversicherung anzubieten, die insbesondere für Kinder und Jugendliche eine ausreichende Deckung gewährleistet. Bei einem Schadensfall oder einer Leistung müssen alle Versicherten mit Unfallversicherung den gleichen Kostenanteil wie bei einer Krankheit tragen. Dazu zählen sowohl die Franchise als auch der Selbstbehalt.

Franchise für Kinder
Die Franchise ist ein fester Betrag, den der Versicherte einmal jährlich selbst tragen muss, bevor die Krankenversicherung Leistungen erbringt. Für Kinder und Jugendliche entfällt diese Kostenbeteiligung. Für Erwachsene ab 18 Jahren beträgt die Mindest-Franchise 300 Franken. Eine höhere Franchise führt in der Regel zu niedrigeren monatlichen Beiträgen.
Columna unterstützt Sie dabei, die verschiedenen Franchise-Optionen von etwa 100 Schweizer Krankenversicherungen zu vergleichen.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Neugeborene innerhalb von drei Monaten nach der Geburt eine Grundversicherung haben. Columna empfiehlt, bereits vor der Geburt eine geeignete Zusatzversicherung abzuschließen, da eine nachträgliche Versicherung für ein krankes Baby oft schwierig, teurer oder sogar unmöglich ist.
Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt eines gesunden Neugeborenen werden von der Krankenversicherung der Mutter übernommen, während die Kosten für ein krankes Neugeborenes von dessen eigener Krankenversicherung getragen werden.
Bei Vorliegen eines Geburtsgebrechens gemäß der Verordnung über Geburtsgebrechen (GgV) ist die Invalidenversicherung (IV) zuständig.
Limitierter Selbstbehalt
Der Selbstbehalt, auch als Eigenanteil oder Selbstbeteiligung bekannt, ist der Betrag, den der Versicherte nach Abzug der Franchise selbst tragen muss. Für Erwachsene ab 18 Jahren ist der Selbstbehalt auf 10% des Rechnungsbetrags begrenzt, jedoch auf maximal 700 Franken pro Jahr. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren beträgt der Selbstbehalt maximal 350 Franken pro Jahr. Wird anstelle von verfügbaren Generika ein Originalpräparat verwendet, erhöht sich der Selbstbehalt auf 20%.
Fazit und Tipps
Die Franchise ist der jährliche Betrag, den der Versicherte selbst tragen muss, bevor die Krankenversicherung Leistungen erbringt. Für Kinder und Jugendliche entfällt diese Regelung, während Erwachsene ab 18 Jahren einen Mindestbetrag von 300 Franken zahlen müssen. Generell gilt: Je höher die Franchise, desto niedriger der monatliche Beitrag.
Es ist nicht zwingend erforderlich, Neugeborene in die Krankenversicherung der Eltern aufzunehmen. Obwohl Kinder bei derselben Krankenkasse wie ihre Eltern versichert sein können, empfiehlt es sich, gemeinsam zu einer anderen Kasse zu wechseln, um von möglichen Familienrabatten zu profitieren.
Dabei sollten Eltern sich nicht von hohen Familienrabatten täuschen lassen. Schweizer Krankenkassen bieten in bestimmten Fällen Rabatte von bis zu 90 %. Hier ist es wichtig, die damit verbundenen Voraussetzungen und Bedingungen genau zu prüfen.
Eine Zahnzusatzversicherung für Zahnspangenkosten kann sinnvoll sein, um den Versicherungsschutz zu optimieren. Wichtig ist, sich über die Bedingungen und Kostenbeteiligungen der verschiedenen Krankenkassen zu informieren, insbesondere hinsichtlich Wartezeiten und Auswirkungen von Familienrabatten.
Generell ist eine zahnärztliche Behandlung kein Leistungsfall der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung), mit einigen Ausnahmen. Dazu gehören Behandlungen, die aufgrund unvermeidbarer Erkrankungen des Kausystems oder schwerer Allgemeinerkrankungen notwendig werden. Die geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung definieren im Leistungskatalog genau, welche zahnärztlichen Behandlungen versichert sind. Alles, was nicht aufgeführt ist, bleibt unversichert.
