Lücke der Grundversicherung decken
In der Grundversicherung sind die Kosten für fünf alternative Heilmethoden teilweise abgedeckt. Wenn Sie eine Spitalzusatzversicherung abschließen, haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen zu erhalten, die über das Angebot der Grundversicherung hinausgehen.
Die allgemeine Spitalversicherung
Seit dem 1. Januar 2012 haben Versicherte der Grundversicherung die Freiheit, ihr Krankenhaus für Behandlungen auszuwählen, solange es auf der Spitalliste aufgeführt ist. Es ist nicht notwendig, die "Allgemeine Abteilung ganze Schweiz" anzugeben.
Wenn Patienten außerhalb ihres Wohnkantons behandelt werden möchten, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten entsprechend dem Tarif ihres Wohnkantons. Allerdings können die niedrigeren Krankenhauskosten eines Kantons nicht auf teurere Kantone übertragen werden. Die Differenzkosten müssen in diesem Fall selbst getragen werden, es sei denn, die zusätzliche Versicherung "Allgemeine Abteilung ganze Schweiz" wurde abgeschlossen. Bei fehlenden Behandlungsmöglichkeiten im Wohnkanton entfallen die Differenzkosten ebenfalls, und im Notfall müssen keine zusätzlichen Kosten übernommen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass der zugewiesene Arzt akzeptiert werden muss, da es keine freie Arztwahl gibt. Durch den Abschluss einer flexiblen, halbprivaten oder privaten Spitalversicherung können Sie jedoch von umfassenderen Leistungen profitieren.
Die flexible Spitalversicherung
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
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Mit einer flexiblen Spitalversicherung können Versicherte bereits vor dem Krankenhausaufenthalt zwischen allgemeiner, halbprivater oder privater Behandlung wählen.
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Die flexiblen Optionen ermöglichen es, den Komfort und die Privatsphäre einer halbprivaten oder privaten Behandlung zu genießen.
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Die Kosten für eine halbprivate Spitalbehandlung betragen 20 % der höheren Behandlungskosten, maximal jedoch CHF 4'000.-. Bei einer privaten Spitalbehandlung sind es 35 % der höheren Behandlungskosten, höchstens CHF 8'000.-.
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Eine flexible Spitalversicherung bietet denselben Leistungsumfang wie eine private oder halbprivate Versicherung, jedoch zu niedrigeren Prämien.
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Versicherte mit flexibler Spitalversicherung müssen weniger lange auf Operationen warten.
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Der Komfort und die Privatsphäre steigen, etwa durch bessere Spitalzimmer, wenn man privat oder halbprivat versichert ist.
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Wer eine noch umfangreichere Deckung wünscht, kann eine private oder halbprivate Spitalversicherung in Betracht ziehen.

Die halbprivate Spitalversicherung
Die halbprivate Spitalversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die die höheren Kosten für halbprivate Behandlungen im Krankenhaus abdeckt. Dazu gehören oft Honorare für Ärzte und Mehrkosten für die Unterbringung im Privatspital.
Vorteile für halbprivat Versicherte:
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Kürzere Wartezeiten: Weniger Zeit bis zur Operation.
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Freie Arztwahl: Wählen Sie Ihren Arzt, insbesondere wenn bestimmte Spezialisten nur privat oder halbprivat behandeln.
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Freie Krankenhauswahl: Auch wenn Ärzte in einer eigenen Praxis tätig sind, behandeln sie privat und halbprivat Versicherte in bestimmten Krankenhäusern.
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Erhöhter Komfort: Genießen Sie mehr Privatsphäre und Komfort im Krankenzimmer.
Weitere Vorteile:
Wenn Sie Ihre Prämie senken möchten, können Sie eine Selbstbeteiligung wählen, die in der Regel zwischen CHF 1'000.- und CHF 5'000.- liegt. Damit sind Einsparungen von bis zu 50 % möglich. Beachten Sie, dass es einen gewissen Aufwand erfordern kann, die Selbstbeteiligung auf CHF 0.- zu senken, z. B. durch das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens.
Ein Hinweis: Aufgrund des Mutterschaftsrisikos können Frauen oft höhere Prämien zahlen als Männer. Viele Versicherungen sind in diesem Punkt streng.

Die private Spitalversicherung
Mit einer privaten Spitalzusatzversicherung decken Versicherte die höheren Behandlungskosten ab, die im Rahmen einer privaten Behandlung in einem Krankenhaus anfallen.
Vorteile für privat versicherte Personen:
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Kürzere Wartezeiten: Schnellere Termine für Operationen.
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Freie Arztwahl: Wählen Sie Ihren Arzt, besonders wichtig, wenn Spezialisten nur privat oder halbprivat tätig sind.
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Freie Krankenhauswahl: Auch bei Ärzten, die in eigenen Praxen arbeiten, können privat und halbprivat Versicherte in bestimmten Krankenhäusern behandelt werden.
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Erhöhter Komfort: Genießen Sie mehr Privatsphäre und Komfort im Krankenzimmer.
Die Vorteile einer privaten Spitalversicherung sind im Wesentlichen die gleichen wie bei einer flexiblen Versicherung, jedoch mit umfangreicheren Leistungen im Vergleich zur halbprivaten Option und einer allgemein niedrigeren Selbstbeteiligung.
Wenn Sie eine geringere Prämie wünschen, können Sie eine Selbstbeteiligung wählen, normalerweise zwischen CHF 1'000.- und CHF 5'000.-. Einsparungen von bis zu 50 % sind realistisch, jedoch kann es zusätzlichen Aufwand erfordern, die Selbstbeteiligung auf CHF 0.- zu senken, möglicherweise durch das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens.
Private Abteilung weltweit
Als Versicherter haben Sie die Möglichkeit, sich in einem Krankenhaus Ihrer Wahl operieren zu lassen, sogar außerhalb der Schweiz, unabhängig davon, ob es sich um einen Notfall handelt oder nicht. Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme ausreichend ist: Vermeiden Sie Produkte mit einer Begrenzung von CHF 50'000.- pro Jahr, da Operationskosten schnell darüber hinausgehen können. Die Grundversicherung greift bei Behandlungen gemäß der gewählten Zusatzversicherung nicht, außer im Notfall. Idealerweise sollte die Deckung unbegrenzt sein oder zumindest CHF 500'000.- pro Jahr betragen.