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Grippeimpfung | Influenza | Wann | Erkältung

Influenza- & Grippeimpfung

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Notwendigkeit der Grippeimpfung

 

Eine Grippe ist immer unangenehm und geht oft mit starken Kopf- und Gliederschmerzen, hohem Fieber und extremer Müdigkeit einher. Die betroffene Person kann wochenlang beeinträchtigt sein. Dennoch sind viele Menschen skeptisch gegenüber einer Grippeimpfung. Daher ist es wichtig, die Vor- und Nachteile der Impfung klar zu erläutern.
 

Die langjährige Debatte über den fehlenden Impfschutz einerseits und potenziell unnötige Impfungen mit möglichen Nebenwirkungen andererseits hat ihre Berechtigung, führt jedoch oft zu Verunsicherung bei denjenigen, die eine wichtige Entscheidung treffen müssen. Unabhängig von der individuellen Wahl ist es jedoch ratsam, sich zwischen Mitte Oktober und Mitte November impfen zu lassen.
 

Jedes Winterhalbjahr von Oktober bis April informiert das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) wöchentlich über grippeähnliche Erkrankungen. Dies hilft sowohl Ärzten als auch der Bevölkerung, sich über mögliche Grippeepidemien und deren Ausmaß zu informieren. Eine Grippewelle oder Epidemie wird definiert, wenn es pro 100.000 Einwohner 69 Verdachtsfälle auf Grippe gibt.

Unterschiede zwischen einer Grippe und Erkältung

 

Es gibt tatsächlich einen qualitativen Unterschied zwischen einer Erkältung (grippaler Infekt) und einer Grippe (Influenza). Eine Grippe zeichnet sich durch plötzlich auftretende und rasch fortschreitende Symptome aus, wie starke, pochende Kopfschmerzen, Glieder- und Halsschmerzen, die oft zu einer schweren Bronchitis mit Atembeschwerden führen können.
 

Fieberschübe können dabei bis zu 41 Grad Celsius erreichen. Wenn der anfänglich quälende, trockene Husten schließlich von weißlichem bis grünlichem Auswurf begleitet wird, deutet dies darauf hin, dass viele Bakterien ausgeschieden werden, was das Immunsystem etwas entlastet.
 

Im Gegensatz zu einer Erkältung, bei der der Appetit normalerweise erhalten bleibt, verspürt der Patient mit Grippe aufgrund eines extremen Erschöpfungsgefühls meist nur den Wunsch zu schlafen. Besonders starke Glieder-, Muskel- und Gelenkschmerzen sind typische Anzeichen für eine Grippe.
 

Eine Erkältung kann das ganze Jahr über auftreten und ist in der Regel mit Schnupfen, verstopfter oder laufender Nase und Niesen verbunden. Die Symptome halten normalerweise etwa drei bis sieben Tage an, bevor sie abklingen. Eine Grippe hingegen kann bis zu 14 Tage andauern und tritt hauptsächlich in den Wintermonaten zwischen Oktober und April auf, es gibt jedoch auch seltene Sommergrippen.

Wer sollte sich impfen lassen?

 

Ältere Menschen ab etwa 65 Jahren sowie Personen mit chronischen Vorerkrankungen wie Stoffwechsel- oder Herz-Lungen-Erkrankungen haben ein erhöhtes Risiko für Komplikationen im Zusammenhang mit der Grippe.
 

Zudem wird schwangeren Frauen, Frauen im Wochenbett sowie Babys und Kleinkindern empfohlen, sich impfen zu lassen. Auch Personen, die im Gesundheitswesen oder in Kinderbetreuungseinrichtungen arbeiten und häufigen Kontakt zu grippeerkrankten Menschen haben, sollten sich unbedingt impfen lassen, um sich selbst und andere zu schützen.

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Häufigkeit der Impfungen

Der Schutz durch die Grippeimpfung hält in der Regel etwa vier bis sechs Monate an. Daher ist es wichtig, die Impfung jedes Jahr vor der winterlichen Grippewelle zu wiederholen. Da die Grippeviren kontinuierlich ihr Genom verändern, müssen die Impfstoffe jährlich an den aktuellen "viralen Zeitgeist" angepasst werden, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.

Möglichkeiten zum Selbstschutz
 
Egal, ob Sie sich impfen lassen oder nicht, können Sie das Ansteckungsrisiko mit einfachen Massnahmen verringern:

  • Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände und desinfizieren Sie sie gegebenenfalls.

  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie erste Anzeichen einer Erkrankung verspüren.

  • Lassen Sie jede Erkrankung vollständig auskurieren.

  • Husten oder niesen Sie in die Ellenbeuge, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu minimieren.

Was spricht für die Grippeimpfung?

Mit der Grippeimpfung schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere vor einer Grippeinfektion und tragen zur Eindämmung der Grippewelle bei. Sie reduzieren das Risiko von Sekundärinfektionen und Komplikationen, die durch eine geschwächte Immunabwehr entstehen können. Im Falle einer Erkrankung verkürzt sich in der Regel die Dauer der Krankschreibung oder bleibt sogar ganz aus. Die Kosten für eine Grippeimpfung liegen oft unter den Ausgaben für eine ärztliche Behandlung einer Grippeerkrankung und deren Folgen. Aus diesem Grund bieten viele Apotheken und Arztpraxen anlässlich des nationalen Grippeimpftags Anfang November den Service zu Preisen von 30 bis 40 Franken an. Für Personen mit erhöhtem Risiko übernimmt die Krankenversicherung die Kosten, und häufig beteiligt sich auch der Arbeitgeber an der Grippeimpfung. Als geimpfte Person müssen Sie sich bei engem Kontakt in öffentlichen Verkehrsmitteln weniger Sorgen um eine Ansteckung machen.

Was spricht gegen die Grippeimpfung?
 
Die Franchise ist der jährliche Betrag, den Versicherte selbst tragen müssen, bevor die Versicherung die Kosten übernimmt. Während Kinder und Jugendliche von der Franchise befreit sind, gilt für Erwachsene ab 18 Jahren ein Mindestbetrag von 300 Franken. Mit einer höheren Franchise sinkt in der Regel der monatliche Beitrag.
 
Neugeborene müssen nicht zwingend in die Krankenversicherung der Eltern aufgenommen werden. Obwohl sie in derselben Krankenkasse wie ihre Eltern versichert sein können, ist ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse empfehlenswert, um von möglichen Familienrabatten zu profitieren.
 
Es ist wichtig, sich nicht von hohen Familienrabatten blenden zu lassen. Einige Schweizer Krankenkassen bieten Familienrabatte von bis zu 90 % an, jedoch sollte man die damit verbundenen Voraussetzungen und Bedingungen genau prüfen.
 
Für Zahnspangenkosten ist eine Zahnzusatzversicherung ratsam, um den Versicherungsschutz zu optimieren. Dabei sollte man klären, welche Krankenkasse unter welchen Bedingungen welchen Kostenanteil übernimmt, ob es Wartezeiten gibt und wie sich der Familienrabatt bei verschiedenen Anbietern auswirkt.
 
Zahnärztliche Behandlungen fallen in der Regel nicht unter die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung), es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. Behandlungen aufgrund unvermeidbarer Erkrankungen des Kausystems oder schwerwiegender Allgemeinerkrankungen. Die Gesetzgebung und Rechtsprechung definieren genau, was im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung versichert ist. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog aufgeführt sind, sind nicht abgedeckt.

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Familienrabatte

Rabatte für Familien

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Spitalversicherung

Zusatzversicherung

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Neugeborene

Krankenkasse für Babys

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